Gürtelprüfungen nach der neuen DJB Grundsatz- und Verfahrensordnung für Kyu-Grade
Seit Januar 2024 gibt es Seitens des Deutschen Judo-Bundes eine neue Grundsatz- und Verfahrensordnung für Kyu-Grade. Das neue Graduierungssystem hat weiterhin acht Kyu-Grade von Weißgelb bis Braungurt, jedoch hat sich das Prüfungsprogramm völlig verändert.
Für den 8. Kyu (weiß-gelb) gilt der Leitspruch „Der erste Schritt zum schwarzen Gürtel“. Hier wird ausschließlich das Grundverständnis von und über Judo abverlangt. Dazu gehören die Judowerte, Fallen zur Seite und nach Hinten sowie zwei Haltegrifftechniken zu beherrschen. Ebenso im Judo-Standkampf sollen sich die Kämpfenden kontrolliert werfen. Für den 7. Kyu (Gelbgurt) stehen „Fallen, Werfen und Halten“ im Vordergrund. Bei Wurftechniken ist besonders zu beachten, dass nach beiden Seiten geworfen wird. Der 6. Kyu (Gelb-Orangegurt) steht unter dem Motto „Vertiefung und Variationen des Fallen, Werfen und Halten. Für den 5.Kyu (Orangegurt) ist Dynamik und Festigung von Wurftechniken erforderlich. Für den 4. Kyu (Orange-Grüngurt) werden hohe Anforderungen an das Gleichgewicht gefordert, also Wurftechniken die ausschließlich auf einem Bein stehend durchgeführt werden.
Da die beiden Prüfer Joachim Fels und Torsten Zettelmeier nichts zu beanstanden hatten, konnten am Ende alle die Urkunden und neuen Gürtel mit Stolz entgegennehmen.